Vergütung
Für die Vergütung stehen grundsätzlich folgenden Arten zur Verfügung:
• Nach tatsächlichem Zeitaufwand
• Nach prognostiziertem Zeitaufwand
• Nach festgelegtem Personaleinsatz und vereinbartem Projektzeitraum
• Nach frei vereinbarten Parametern
Vergütung nach tatsächlichem Zeitaufwand:
Dies ist die am häufigsten verwendete Form. Sie bietet für den Auftraggeber maximale Transparents über die erbrachte Ingenieurleistung und die dafür auflaufenden Kosten.
Verrechnet wird dabei ein im Werkvertrag vereinbarter Stundensatz multipliziert mit den tatsächlich für das Projekt des Auftraggebers aufgewendete Leistungsstunden. Die Verrechnung erfolgt grundsätzlich monatlich.
Ich erstelle einen täglichen Leistungsbericht mit der aufgewendeten Stundenanzahl. Diesen Bericht sende ich wöchentlich, oder wenn gewünscht auch gerne täglich per e-mail an den Kunden.
So ist der Kunde sowohl über die laufenden Ingenieurleistungen permanent informiert, als auch über den aktuellen Stand der Stunden plus Reisen und somit allen aktuellen Kosten.
Die aufgewendete Zeit auf der Anlage des Kunden oder seinen Partnern wird grundsätzlich als produktiv betrachtet, Leistungsstunden im Ingenieurbüro werden nur bei direkter Zuordnung zum Kundenprojekt verrechnet und sind im oben erläuterten Bericht ebenso dokumentiert.
Vorzugsweise wird für die Anwesenheit auf der Anlage/bei Partnern des Kunden zusätzlich eine im Werkvertrag vereinbarte Reisepauschale verrechnet. Sie besteht aus Fahrzeiten für die An- und Abreise, plus alle Kosten die für Reise und Unterkunft anfallen.
Die anderen Arten der Vergütung:
Bei sicheren kalkulatorischen Parametern und genau definiertem Umfang und Ablauf können auch diese angewendet werden.
Auftragswert des Werkvertrages:
Für den Werkvertrag über die Ingenieurleistung wird eine einvernehmliche Stundenabschätzung für den Leistungsumfang vorgenommen und ein entsprechender Auftragswert ermittelt.
Basis dafür bilden der zu bearbeitende Projektumfang und die vereinbarten Leistungsphasen, unterteilt in Grund- und besondere Leistungen plus Zusatzleitungen, sowie die Bewertung durch die Bearbeitungsklassen.
Siehe dazu das „Leistungsbild Technische Ausrüstung“ der Unverbindlichen Kalkulationsempfehlung für Ingenieurleistungen der WKÖ, Fachbereich Ingenieurbüros 2011 mit dem Beilageblatt A. (Download in „Informationen“)
Weitere Inhalte des Werkvertrages beispielhaft angeführt:
• Die Grundlagen des Werkvertrages (Projektbeschreibung, Pläne, etc.)
• Die Vorleistungen des Auftraggebers werden definiert.
• Nebenbedingungen werden festgehalten.
• Ein Rahmenterminplan wird gemeinsam festgelegt.
• Stundensätze und Kostenschätzung für die Ingenieurleistung über den beschriebenen Umfang.
• Kaufmännische Bedingungen werden vereinbart auf Basis der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ingenieurbüros Österreich des Fachverbandes der Ingenieurbüros der Wirtschaftskammer Österreich.“ (Download in „Informationen“)